Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 wurden im zwischen Preußen, Österreich und Dänemark geschlossenen Friedensvertrag von Wien die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg aus dänischer Hoheit gelöst und der gemeinsamen Verwaltung durch Preußen und Österreich unterstellt.Vor dem Krieg waren Schleswig als dänisches Herzogtum und Holstein sowie Lauenburg als Mitglieder des Deutschen Bundes Teil des dänischen Gesamtstaates gewesen.

Im Paragraph 5 des Prager Friedensvertrages von 1866 nach dem Deutschen Krieg verpflichtete sich Preußen auf französischen Druck gegenüber England und Frankreich, im nördlichen Teil des nach dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 an Preußen abgetretenen Schleswigs binnen 6 Jahren ein Referendum zur Staatszugehörigkeit durchzuführen.

Bismarck ließ die sechs Jahre verstreichen und kam auch auf dänisches Anmahnen auf Erfüllung des Vertrages dieser Bestimmung nicht nach. Im Jahre 1878 wurde diese Nordschleswig-Klausel des Prager Friedens auf Betreiben Bismarcks noch vor dem Beginn des Berliner Kongresses in einem geheimen Abkommen zwischen Deutschland und Österreich aufgehoben. Dieses Abkommen wurde erst ein halbes Jahr später veröffentlicht, weil Österreich vermeiden wollte, dass es so aussah, als wenn es Deutschland vor dem Berliner Kongress entgegengekommen sei. Daher wurde dieses Abkommen erst am 4. Februar 1879 im Reichsanzeiger verkündet. Trotzdem hielt Dänemark weiterhin an der Erfüllung des deutschen Versprechens fest, eine Volksabstimmung in Nordschleswig durchzuführen. Erst im Jahre 1907 erkannte Dänemark im Optantenvertrag von Kopenhagen die Grenzziehung von 1864 als endgültig an.

Nach der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg, an dem Dänemark nicht teilgenommen hatte, wurde im Versailler Vertrag eine Volksabstimmung für die nördlichen Bereiche Schleswigs vorgesehen und dabei die Abstimmungszonen und -modalitäten nach den Wünschen Dänemarks definiert.

Es wurden zwei Abstimmungszonen bestimmt. In der nördlichen Zone I wurde en bloc abgestimmt, was bei der zu erwartenden dänischen Gesamtmehrheit bedeutete, dass lokale grenznahe Mehrheiten für Deutschland keine Berücksichtigung finden würden. In der südlichen Zone II mit zu erwartender deutscher Mehrheit wurde einen Monat später abgestimmt, und die Auswertung der Ergebnisse wurde gemeindeweise vorgenommen, so dass die Möglichkeit bestand, einzelne Gemeinden mit einer dänischen Mehrheit Dänemark zuzuschlagen.

Die Volksabstimmung wurde 1920 durchgeführt und ist die Grundlage für die Grenze in ihrem heutigen Verlauf. Die Abtretung Nordschleswigs an Dänemark erfolgte am 15. Juni 1920.

Seit den Volksabstimmungen gibt es nationale Minderheiten beiderseits der neuen Grenze; auf der deutschen Seite die dänische, auf der dänischen Seite die deutsche Minderheit. Beide unterhalten eine beachtliche Zahl von Kindergärten und Schulen zur Pflege der eigenen Kultur.

Beide Minderheiten sind sogenannte Gesinnungsminderheiten. Wie bereits mit Auswanderung vieler deutsch und friesisch gesinnter Schleswiger nach der niedergeschlagenen Erhebung 1848 emigrierten auch nach 1864 viele dänisch, aber auch deutsch und friesisch gesinnte Schleswiger oder zogen als dänische Optanten auf bestimmte Zeit nach Dänemark, um der dreijährigen preußischen Wehrpflicht zu entgehen.

 

Quelle: wikipedia